top of page
Privatlestungen

Privatleistungen

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL)

Die gesetzliche und auch private Krankenversicherung bietet einen Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Sie garantiert keine „Rundumversorgung“. Die Leistungen im Krankheitsfall müssen ausreichend und zweckmäßig für den Kranken und wirtschaftlich für die Krankenkasse sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Zusätzlich werden Leistungen im Rahmen der Vorsorge (Krebsvorsorge, Schwangerschaft, Empfängnisregelung, Impfung) von den Krankenkassen gewährt. Diese Maßnahmen sind nach Umfang und Leistung in Verträgen definiert. Sie beinhalten nicht alles, was medizinisch machbar ist oder der versicherte Patient sich vorstellt. 

Konsequenz: Im Krankheitsfall können diagnostische Verfahren zur Anwendung kommen, die im Vorsorgefall nicht als Kassenleistung erbracht werden können. Die Kosten für diese Leistungen richten sich nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ).
Die rege Inanspruchnahme dieser Leistungen in unserer Praxis beweist, dass Patientinnen Sinn und Wert dieser Verfahren  -  sowie deren Preis  -  anerkennen und wünschen.
Wir garantieren fachärztliche Qualität und Technik auf aktuellem Niveau.

Unsere IGEL-Leistungen:

  • Ultraschalluntersuchungen des Genitals und der Brust

  • Zusätzliche Laboruntersuchungen zur Krebsfrüherkennung

  • Zusätzliche Laboruntersuchungen in der Schwangerschaft

  • Zusätzliche Laboruntersuchungen im Rahmen des Anti-Aging

  • Spezielle Beratungsleistungen

  • Reiseimpfungen

  • Hormondiagnostik und -behandlung des männlichen Partners

  • Sterilisation bei abgeschlossener Familienplanung

  • Behandlung bei unerfülltem Kinderwunsch nach Ausschöpfung der gesetzlichen Leistungen

Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen durch individuelle Gesundheitsleitungen von Fachärzten können gesundheitliche Risiken mindern und werden empfohlen:

  • Vorsorge/Früherkennung

  • Ultraschalluntersuchung des kleinen Beckens

Erweiterte Krebsfrüherkennung

Bei der Krebsvorsorgeuntersuchung wird eine Tastuntersuchung der inneren Geschlechtsorgane (Gebärmutter, Eierstöcke) vorgenommen. Weitaus mehr Informationen über Veränderungen dieser Organe erhält man durch eine bildgebende Ultraschalluntersuchung mit einem Vaginal-Schallkopf. Dadurch können auch kleinste Tumore entdeckt werden, die sich dem Tastbefund entziehen. Es gibt Eierstocksveränderungen, die wegen des Leibesumfanges der Patientin oder wegen der Beschaffenheit des Tumors nicht tastbar sind. Strukturveränderungen in den Eierstöcken können im Frühstadium nicht anders als durch eine vaginale Ultraschalluntersuchung gefunden werden. Eine sinnvolle Behandlung könnte ohne Ultraschall verzögert oder zu spät kommen. Die Eierstockzyste der älteren Frau ist ein Frühsymptom des Eierstockkrebses. Die Ultraschalluntersuchung kann lebensrettend sein.

  • Ultraschalluntersuchung der Brustdrüsen

  • Die Früherkennung von Neubildungen in der weiblichen Brust wird durch vier sich ergänzende Untersuchungsmethoden in Kooperation zwischen Frau und Arzt möglich.

  • Selbstuntersuchung der Frau

  • Tastuntersuchung durch den Arzt

  • Mammographie

  • Ultraschalluntersuchung der Brüste


In der weiblichen Brustdrüse können hochauflösende Ultraschallgeräte Tumore und Cysten von wenigen Millimetern Größe erfassen. Eine Strahlenbelastung entsteht dadurch nicht. Die Mammographie wird dadurch nicht immer ersetzt, aber sinnvoll ergänzt.

Außerdem bietet sich Ihnen die Gelegenheit, den geweblichen Aufbau Ihrer Brust im Bild erklärt zu bekommen. Mancher irritierende Tastbefund erfährt dabei eine beruhigende Erklärung. Knotiges Drüsengewebe bedeutet nicht gleich: bösartiger Tumor.


Schwangerschaft


Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen sind seit 2021 gesetzlich verboten, weil sie - nach Meinung des Gesetzgebers - dem Selbstbestimmungsrecht des ungeborenen Kindes widersprechen.

Ersttrimester-Screening

Das Ersttrimester-Screening ist eine ergänzende Diagnostik zum Ausschluss einer Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 13 (Pätau-Syndrom) und Trisomie 18 (Edwards-Syndrom). Dabei wird in der elften bis dreizehnten Schwangerschaftswoche durch speziellen Ultraschall ein Flüssigkeitspolster im Bereich des embryonalen Nackens (Nackentransparenz) gemessen. Dieser Wert wird zusammen mit zwei Hormonwerten aus dem Blut der Schwangeren (freies beta-HCG, PAPP-A) in ein Rechenprogramm gegeben, welches die statistische Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen des Down-Syndroms präzisiert. Auch dieses Verfahren ist keine Kassenleistung.

Nicht-invasiver Pränatales (NIPT)

Während der Schwangerschaft geht ein Teil der DNA aus dem kindlichen Teil der Plazenta in das Blut der Mutter über. Aus der DNA können Informationen über den Zustand der Chromosomen des ungeborenen Kindes gewonnen werden. Es werden mit diesem Test bestimmte Chromosomen des Babys auf zahlenmäßige Abweichungen hin untersucht. Probleme der Gesundheit und Entwicklung entstehen dann, wenn ein zusätzliches Chromosom auftritt (Trisomie) oder ein Chromosom fehlt (Monosomie). 

Trisomie 21 (Down_Syndrom)

Häufigste Ursache für geistige Behinderungen. Fehlbildungen am Herzen oder anderen Organen, Hör- und Sehprobleme. Wahrscheinlichkeit bei einer 20-Jährigen 1:1700, bei einer 40-Jährigen 1:110.

Trisomie 18 (Edwards-Syndrom)

Schwere, geistige Behinderung mit schwerwiegenden Fehlbildungen an Herz, Gehirn oder anderen Organen. Lebenserwartung oft weniger als ein Jahr. Wahrscheinlichkeit über alle Altersklassen 1:3000.

Trisomie 13 (Pätau-Syndrom)

Schwere geistige Behinderung mit vielen Fehlbildungen. Lebenserwartung maximal ein Jahr. Wahrscheinlichkeit über alle Altersklassen 1:6000. 

Monosomie X (Turner-Syndrom)

Fehlendes Geschlechtschromosom bei Mädchen. Herzfehler, Hörprobleme, Unfruchtbarkeit. Einschränkung des Intelligenzquotienten. Lebenserwartung nicht eingeschränkt. Wahrscheinlichkeit über alle Altersklassen 1:2500.

 

Laboruntersuchungen in der Schwangerschaft

Toxoplasmose
Von Katzen mit dem Kot ausgeschieden und vom Vieh aufgenommen gelangen Erreger der Toxoplasmose in rohes Fleisch; auch im Katzenstreu sind sie eventuell vorhanden und können über die Atemwege in unseren Körper gelangen. Der gesunde Erwachsene wird im Fall einer Erkrankung leichte Temperatur, ein geringes Krankheitsgefühl und Lymphknotenschwellungen bemerken, die wieder verschwinden und keine weiteren Folgen hinterlassen. Ein Mensch mit geschwächtem Immunsystem dagegen (z.B. ein AIDS-Kranker) kann schwerste Organschäden bis zum Tode davontragen.
Ein Kind im Mutterleib verfügt noch nicht über das Immunsystem eines geborenen Menschen. Da die Erreger bei der Erstinfektion der Mutter ins Blut gelangen und auch den Mutterkuchen durchdringen können, droht dem Ungeborenen dann ein ähnlich dramatischer Krankheitsverlauf wie einem AIDS-Patienten. Schwerste Behinderungen können die Folge sein, der Nachweis bereits erfolgter Schäden im Ultraschall kommt zu spät.
Zumindest zu Beginn der Schwangerschaft ist die Untersuchung des mütterlichen Blutes auf Antikörper gegen Toxoplasmose sinnvoll. Falls Sie früher bereits eine Infektion durchgemacht haben, ist eine Erstinfektion nicht mehr möglich. Es besteht also keine Gefahr für das Kind. Sind noch keine Antikörper vorhanden, muss der Genuss von rohem Fleisch und der Kontakt mit Katzenausscheidungen vermieden werden. In diesem Fall sind Kontrolluntersuchungen circa alle 10 Wochen sinnvoll, da bei erfolgter Infektion im Verlauf der Schwangerschaft die Infektion erst nach Wochen auf das Kind übergeht und eine konsequente Behandlung der Mutter mit Antibiotika, welche ebenfalls durch den Mutterkuchen an das Kind gelangen, eine Schädigung des Kindes vermeiden kann.


Cytomegalie
Bis zu 60% der Erwachsenen in Deutschland haben im Laufe ihres Lebens diese Virusinfektion durchgemacht und zumeist ohne bleibende Schäden überstanden. Die meisten haben davon nicht einmal etwas gemerkt.
Bis zu 10% aller Schwangerschaften sind durch eine noch nicht überstandene Cytomegalie-Infektion bedroht. Nur die Erstinfektion der Mutter stellt eine Gefahr für das Ungeborene dar. Dann drohen Fehlgeburt und Schäden an inneren Organen, insbesondere der kindlichen Leber und des Gehirns. Falls „alte“ Antikörper zu Beginn der Schwangerschaft nachgewiesen werden, droht also keine Gefahr.
Sind keine Antikörper nachweisbar, kann im Falle einer späteren unklaren Infektion der Mutter durch Kontrolluntersuchung der Nachweis neuaufgetretener Cytomegalie-Antikörper die erfolgte Infektion während der Schwangerschaft beweisen.

Ringelröteln (Parvovirus B 19)

Es handelt sich um eine ansteckende Krankheit. Sie ist nicht identisch mit den Röteln. Die Erkrankung verläuft oft unbemerkt, auch ohne den typischen Hautausschlag.

Bei Schwangeren können die blutbildenden Zellen des ungeborenen Kindes durch diese Viren befallen werden und eine Blutarmut auslösen. Besonders in den ersten Schwangerschaftsmonaten drohen Fehl- oder Frühgeburt. Die Infektion wird durch einen Bluttest bei der Mutter ermittelt. Ob eine Schädigung des Kindes danach erfolgt, wird durch die Ultraschalldiagnostik geprüft, die sehr engmaschig stattfinden muss. Gegebenenfalls muss eine Bluttransfusion am ungeborenen Kind erfolgen. 

Streptokokken-Infektion

10% der Schwangeren haben eine Scheideninfektion mit Streptokokken. Diese Krankheitserreger können das Kind bei der vaginalen Geburt infizieren und eine schwere Blutvergiftung (Sepsis) oder Lungenentzündung (Pneumonie) verursachen. Wird diese Infektion noch vor der Geburt erkannt, muss die Schwangere antibiotisch behandelt werden.


Triple-Test
Es handelt sich um einen Suchtest im mütterlichen Blut, der ausschließlich das Risiko einer Trisomie 21 (Morbus Down) beim Ungeborenen abschätzen soll. Dabei werden drei Blutwerte (APF, HCG, Östriol) in einer komplizierten Formel mit dem mütterlichen Alter, dem Gewicht und dem Schwangerschaftsalter verrechnet.
Das Risiko, ein Kind mit der genetischen Störung Trisomie 21 zu gebären, steigt mit dem Alter der Mutter. Eine Risikoberechnung, die dem Normalwert einer 35-jährigen Schwangeren entspricht, gilt als Grenzwert zur Auffälligkeit.
Die Blutentnahme sollte zwischen der 16. und 20. Schwangerschaftswoche erfolgen. Das Schwangerschaftsalter sollte dabei genau feststehen.
Vor einem Triple-Test sollte ein Beratungsgespräch mit dem Frauenarzt erfolgen, um Vor- und Nachteile abzuwägen.

Laboruntersuchungen


Chlamydien-Test
Chlamydien sind die Erreger der häufigsten sexuell übertragbaren Krankheit. In Studien wurden bis zu 10% der Untersuchten (meist sexuell aktive junge Frauen) als erkrankt gefunden. Chlamydien-Infektionen sind heute die Hauptursache weiblicher Unfruchtbarkeit in Folge Verklebungen der Eileiter. Tückischerweise bleiben bei den Erkrankten deutliche Symptome aus. Da es sich um eine Infektion der oberen Geschlechtsorgane handelt, fehlen Juckreiz oder Ausfluss. Die Erreger sind kleiner als Bakterien und bleiben selbst im Mikroskop unsichtbar.
Moderne Antigenteste können jedoch im Abstrich aus dem Gebärmutterhalskanal die Infektion nachweisen. Eine Behandlung, auch des Partners, mit Antibiotika ist dann notwendig und - wenn rechtzeitig begonnen - sicher wirksam.
Ohne entsprechenden Krankheitsverdacht muss dieser Vorsorgetest selbst bezahlt werden.
Bis zum Alter von 25 Jahren ist dieser Test Kassenleistung.

HIV/AIDS (Human-Immun-Deficiency-Virus)
Trotz aufwendiger Aufklärungsmaßnahmen ist eine Zunahme der Infektionsfälle zu verzeichnen. Insbesondere jungen Menschen mit noch wechselnden Sexualpartnern droht Gefahr. Die Krankheit tritt leider auch zunehmend außerhalb der klassischen Risikokollektive (Drogenabhängige, Homosexuelle usw.) auf. Auf Wunsch senden wir Ihre Blutprobe mit verschlüsselten Personalien (also absolut anonym) ans Labor. Die Ergebnisse liegen nach kurzer Zeit vor. Da zwischen Infektion und positivem Test ein längeres Zeitintervall liegt, sollten Sie vor der Durchführung des Testes mit dem Arzt sprechen.

Schwangerschaftstest
Trotz qualitativ hochwertiger Tests aus den Apotheken kommt es immer wieder zu falschen oder zweifelhaften Resultaten, die meist auf falscher Anwendung durch die Patienten beruhen. Wir beraten Sie, ob der Zeitpunkt zur Durchführung richtig ist und teilen Ihnen das Ergebnis unmittelbar mit. Ein Test kann aus Urin oder Blut erfolgen. Blutuntersuchungen können eine Schwangerschaft früher als der Urintest anzeigen.

Hormonspiegel
Nur in wenigen Fällen ist die Messung der Blutspiegel von Sexualhormonen medizinisch erforderlich und somit Kassenleistung. In allen anderen Fällen stellt sie eine selbst zu finanzierende Wahlleistung dar. Wir bieten drei medizinisch sinnvolle Profile an:

  • Hormonuntersuchung zur Frage der Förderung des Haarwuchses (Testosteron, DHEA-S, Östradiol, FSH)

  • Hormonuntersuchung (Wechseljahre) (FSH, Östradiol)

  • Funktion der Eierstöcke im Hinblick auf Kinderwunsch (Östradiol, Progesteron)


HPV (Human-Paplloma-Virus)
Bei diesem Verfahren wird der Zellabstrich zusätzlich auf einen möglichen Befall der Zellen mit dem menschlichen Papilloma-Virus untersucht.
Von diesen Papilloma-Viren existieren bestimmte Unterformen, die nachweislich mit einem erhöhten Entartungsrisiko einhergehen. Können diese Unterformen nachgewiesen werden, besteht ein unterschiedlich hohes Entartungsrisiko. Dies kann dazu führen, daß die Untersuchungsintervalle kürzer sein müssen, in einigen Fällen muss sogar eine operative Behandlung angestrebt werden. Diese sehr sinnvolle Zusatzuntersuchung wird von den Krankenkassen im Rahmen der normalen Krebsvorsorgeuntersuchung ab dem Alter von 35 Jahren bezahlt. Die Impfungen gegen HPV-Infektionen sind bis zum Alter von 18 Jahren Kassenleistung. Sie sind auch danach medizinisch sinnvoll.


Empfängnisverhütung


IUP (Spirale)
Wenn die sichere Verhütung mit einem IUP (Intrauterin-Pessar) gewünscht wird, kann dieses jeder gesunden und körperlich normalen Frau durch den Facharzt eingelegt werden.
Die Kontrolle der korrekten Lage des IUP erfolgt durch Ultraschall unmittelbar nach der Einlage. Die Zuverlässigkeit dieser Methode kann höher als die der Antibaby-Pille sein, da Fehler durch die Anwenderinnen ausgeschlossen sind. Neben den klassischen Kupfer IUPs stehen heute auch „Hormonspiralen“ zur Verfügung, die über eine Gelbkörperhormonabgabe an die Gebärmutterschleimhaut eine deutliche Verminderung der Menstruationsstärke bewirken, was besonders bei Frauen mit starker Monatsblutung erwünscht sein kann.


Implantat (Implanon)
Neben den sicheren Verhütungsmethoden durch „Pille“, „Spirale“ und „3-Monats-Spritze“ gibt es die Möglichkeit, durch Einlage eines in Kunststoff gebundenen Gelbkörperhormon-Implantats. Die Einlage geschieht am Oberarm unter die Haut mit einer speziellen Spritze in örtlicher Betäubung. Eine deutliche Verminderung der Menstruationsstärke bis zum Ausbleiben der Blutungen ist ein meist willkommener Nebeneffekt. Die hormonale Versorgung mit den Östrogenen der Eierstöcke findet jedoch unverändert statt. Nach spätestens drei Jahren wird das Implantat in örtlicher Betäubung wieder entfernt oder  erneuert.


Sterilisation
Bei abgeschlossener Familienplanung ist die Sterilisation eine endgültige Form der Empfängnisverhütung. Diese Operation war bis zu 31.12.2003 eine gesetzliche Leistung und wurde von den Krankenkassen bezahlt. Die Kosten für diese Operation inklusive Anästhesie müssen inzwischen privat bezahlt werden. Wir bieten diesen Eingriff, wie bisher, ambulant im Gütersloher-Operationszentrum an. Der Aufenthalt in dieser Tagesklinik dauert 2-3 Stunden.

Erweiterte Krebsfrüherkennun
Schwangerschaft
Laboruntersuchungen
Empfängnisvehütung
Aufwachraum6.jpg
bottom of page